Konzeption

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VORWORT DES TRÄGERS

Liebe Eltern, liebe Leserinnen und Leser unserer Konzeption,

Jesus sagte: „Lasst die Kinder und hindert sie nicht zu mir zu kommen! Denn Menschen wie ihnen gehört das Himmelreich.“(MT19,14)

Das Kind in seiner individuellen Persönlichkeit wahr und ernst zu nehmen sowie entsprechend zu fördern und zu begleiten, entspricht zutiefst dem christlichen Menschenbild, das der Arbeit in unseren katholischen Kindertageseinrichtungen und dieser Konzeption zu Grunde liegt.

Die Kindergärten und Kinderkrippen innerhalb der Trägerschaft des Zweckverbandes haben neben den Aufgaben der Erziehung und Betreuung auch einen Bildungsauftrag, der sich an den spezifischen, altersstrukturell bedingten Bedürfnissen der Kinder orientiert. Damit wird ein wichtiger Aspekt in den Vordergrund gerückt: Die ersten Lebensjahre und das Kindergartenalter sind die lernintensivste Zeit im menschlichen Dasein. Die Bildungsarbeit in Kindergärten wird damit zu einer zentralen Aufgabe, die unsere Einrichtungen mit Ernsthaftigkeit, Zuverlässigkeit und hoher Professionalität täglich umsetzen.

Der Zweckverband katholischer Kindertageseinrichtungen in den Dekanaten Calw und Freudenstadt gründete sich zum 01.01.2019 als Träger verschiedener Kindertageseinrichtungen der Kirchengemeinden. Grund dafür waren vor allem, die immer komplexer werdenden und ansteigenden Anforderungen an die Träger einer Kindertageseinrichtung. Daher wurde die Verwaltung reformiert und durch den Zweckverband eine moderne und zukunftsfähige Betriebsführung der Einrichtungen ermöglicht.

Jeder Kindergarten behält seine Individualität, seine Einzigartigkeit wie auch seine eigenen Qualitätsmerkmale und das besondere Gepräge vor Ort. Weiterhin soll die Arbeit innerhalb des Zweckverbands stetig evaluiert und weiterentwickelt werden. Uns ist dabei wichtig, dass der Bezug zur Kirchengemeinde vor Ort ferner bestehen bleibt und durch die pastorale Arbeit der Kirchengemeinde vertieft werden kann.

Seit dem 01.01.2020 zählt der Zweckverband katholischer Kindertagesstätten in den Dekanaten Calw und Freudenstadt zwölf Kirchengemeinden als Mitglieder. Er betreut 20 Kindergärten mit insgesamt 59 Gruppen. Die Einrichtungen verteilen sich in den Dekanaten Calw und Freudenstadt.

Unser Dank und unsere Wertschätzung gilt vor allem unseren Mitarbeiter/innen. Sie sind treue Unterstützer/innen, Begleiter/innen, Tröster und Vorbilder für die Jüngsten unserer Gesellschaft. Sie nehmen die Kinder täglich so, wie Gott sie uns gab und nehmen sie in ihrer Individualität wahr.

Für den Zweckverband katholischer Kindertagesstätten in den Dekanaten Calw und Freudenstadt

i.A.Caroline Hahn

Vorstellung der Einrichtung

2.1    Träger:

Seit dem 01.01.2019 ist der Zweckverband für katholische Kindertageseinrichtungen in den Dekanaten Calw und Freudenstadt der Träger der Einrichtung.

Insgesamt gehören 20 verschiedene katholische Kindertageseinrichtungen zum Zweckverband. Durch diese Gründung des Verbandes wurde eine einheitliche Trägerschaft geschaffen, die eine wirtschaftliche Betriebsführung und eine professionelle, zeitgemäße Personalverwaltung ermöglicht. Dieser Beschluss dient dazu, pastorale und ehrenamtliche Mitarbeiter der Kirchengemeinde verwalterisch zu entlasten.

Der Sitz des Zweckverbandes ist in Horb am Neckar und ist dem Katholischen Verwaltungszentrum der Diözese Rottenburg-Stuttgart angegliedert.

Anschrift:

Zweckverband katholischer Kindertagesstätten
Am Garnisonsplatz 25
72160 Horb

Ansprechpartner: Frau Hahn
Tel.:                      07451 55256-17
Email:                   CHahn@kvz.drs.de

2.2    Lage und Geschichte:

Der Kneipp-Kurort Schönmünzach ist ein heilklimatischer Kurort mit 976 Einwohnern. Der Kindergarten wurde 1970 erbaut und im Jahr 2000 entstand unser jetziger Neubau mit dem Namen „St. Martin“ Er liegt eingebettet in die Natur am Ortsrand, neben der katholischen Kirche, am Bach „Schönmünz“ unweit des Waldes und der Wassertretanlage.

2.3 Einrichtung

Katholischer Kneippkindergarten „St.Martin“

Schifferstraße 89

72270 Baiersbronn-Schönmünzach

Telefon: 07447/443

E-Mail: LeitungStMartin.Baiersbronn@kiga.drs.de

Bitte sprechen Sie in dringenden Fällen auf den Anrufbeantworter. Wir hören ihn jeweils vor Kindergartenende ab und rufen bei Bedarf zurück.

Unsere eingruppige altersgemischte Einrichtung kann insgesamt 15 Kinder aufnehmen. Es stehen Plätze für 1–3-Jährige und Plätze für 3–6-Jährige zur Verfügung.

2.3.1 Öffnungszeiten

Unsere verlängerten Öffnungszeiten sind: Montag bis Freitag 7.15-13.15 Uhr.

Bitte bringen Sie ihr Kind morgens bis spätestens 9.00 Uhr in den Kindergarten, damit die Kinder ausreichend Zeit füreinander haben und holen Sie es pünktlich wieder ab.

Wir finden es sehr wichtig, dass Ihr Kind regelmäßig den Kindergarten besucht, nur dann kann eine stabile Beziehung zu uns und anderen Kinder aufgebaut werden.

2.3.2 Unser Team

D.Beck                Kindergartenleitung                  100% Anstellung

E.Machauer                   Kinderpflegerin                          60% Anstellung

L.Wieland                     Erzieherin                                    100% Anstellung

Wir sind staatlich anerkannte Erzieherinnen und Kneipp Gesundheitserzieher. Regelmäßig bilden wir uns fort und führen Teamsitzungen durch.

2.3.3 Informationsaustausch

Bei uns erhalten Sie Aktuelles wie z.B. Termine, Elternbriefe und Informationen über die Kita App. Ebenso hängen viele Neuigkeiten an der Eingangstür und in der Elternecke aus. Dort finden Sie auch die Namen der Elternbeiräte, sowie ein Mitteilungskästchen für den Elternbeirat.

Ca. 2-mal im Jahr finden Elternabende statt. Wir bitten Sie diese Termine wahrzunehmen. Zusätzlich bieten wir Ihnen Elterngespräche zur Entwicklung Ihres Kindes an (Nur nach Vereinbarung). Wir Erzieherinnen (auch Praktikanten) unterliegen der Schweigepflicht. Sie brauchen also keine Bedenken haben, dass vertrauliche Gespräche, gegen Ihren Wunsch, weitergegeben werden. Wir sind sehr an einem regen Austausch zum Wohle Ihres Kindes interessiert.

 

2.3.4 Wochenplan

Der Wochenplan finden Sie ebenfalls in unserer Kita App. Dieser ist nicht verbindlich und kann sich je nach Personalsituation, Wetter oder anderen Vorkommnissen ändern.

Der Wochenplan richtet sich nach aktuellen Themen. Unsere Themen wählen wir nach dem Jahreskreislauf, christlichen Feiern und Festen, sowie den Situationen und Bedürfnisse der Kinder aus.

Folgende Aktivitäten finden regelmäßig statt:

Waldwochen, Turnen, Rhythmik, Bewegungserziehung, Schulstürmer Treffen, Kirche für Kinder, Kochen/Backen, Kneipp anhand der 5 Säulen.

Regelmäßig bekommen wir Besuch von der Kooperationslehrerin der Grundschule sowie der Jugendzahnpflege.

2.3.5 Vesper

Bei uns gibt es das offene Vesper von 8.00-9.30 Uhr, das heißt die Kinder gehen zum Essen, wann Sie möchten. Wir achten auf ein gesundes und „müllarmes“ Vesper.

Hier einige Beispiele:

  • Naturjoghurt, Fruchtjoghurt
  • Obst
  • Gemüse
  • Vesperbrote
  • Butterbrezel
  • Selbstgebackenes

Auf Süßigkeiten z.B. Milchschnitte oder Schokoriegel möchten wir ausdrücklich verzichten.

Durch das Hygieneschutzgesetz ist es uns erschwert worden, mit der gesamten Gruppe zu kochen und zu backen, dennoch wollen wir es hin und wieder den Kindern anbieten.

 2.3.6 Getränkegeld

Das Getränkegeld sammelt der Elternbeirat jährlich ein. Davon kaufen wir Tee, Milch, Apfelsaft und Sprudel.

2.3.7 Fotogeld

Das Fotogeld wird ebenfalls jährlich vom Elternbeirat eingesammelt. Die Entwicklungsschritte Ihres Kindes begleiten wir mit entsprechenden Fotos im Portfolio Ordner. Dies ist eine Entwicklungsdokumentation, die wir von jedem Kind erstellen.

2.3.8 Was Ihr Kind mitbringen sollte

  • Immer einen gutsitzenden Rucksack mit Brustgurt
  • Vesper (möglichst in einer Dose)
  • Hausschuhe
  • Turnschuhe
  • Zahnputzbecher
  • Gummistiefel / Matschhose
  • Täglich Kleidung, die schmutzig werden darf (Wasserfarben, Garten, Wald)
  • Kleine Tasse aus Plastik
  • Trinkflasche bei Waldwochen
  • Sitzkissen für draußen
  • Portfolioordner / Passbilder
  • Windeln, Feuchttücher, Wechselwäsche à wenn nötig
  • Kneippsocken
  • Kneipphandtuch (klein)

BITTE ALLES MIT NAMEN VERSEHEN!!

 

2.3.9 Spielzeug

Da wir ein gut ausgestatteter Kindergarten sind, möchten wir Sie bitten, kein Spielzeug von zu Hause mitzubringen. Dadurch vermeiden wir Konkurrenzdenken, Streitigkeiten und das, dass Spielzeug kaputt geht.

Ausnahmen machen wir Nur in der Eingewöhnungsphase, da darf Ihr Kind ein Kuscheltier oder Schmusetuch mitbringen.

4-mal im Jahr findet bei uns im Kindergarten ein Spielzeugtag statt. Hier darf Ihr Kind von zu Hause ein Spielzeug mitbringen. Wir wollen aber ausdrücklich darauf hinweisen, dass bei Verlust oder Beschädigung keine Haftung übernommen wird.

 

2.3.10 Geburtstag

Mit jedem Kind feiern wir im Morgenkreis Geburtstag. Wir geben Ihnen und Ihrem Kind zuvor eine Geburtstagsinformation mit nach Hause.

2.3.11 Krankheiten und Medikamente

Bitte informieren Sie uns, wenn Ihr Kind krank ist. Bei ansteckenden Krankheiten bitten wir Sie um eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Arzt. Kranke Kinder gehören nicht in unsere Einrichtung. Ihr Kind braucht im Falle eine Krankheit eine 1:1 Betreuung und Ruhe, die wir im Kindergarten nicht bieten können.

Im Interesse Ihres Kindes, der anderen Kinder und auch uns Erzieherinnen, bitten wir Sie Ihr Kind auch bei starkem Schnupfen und Husten daheim zu lassen.

Bitte beachten Sie die Infos im Kindergartenvertragsheft, insbesondere die Infos zum Infektionsschutzgesetz!

2.3.12 Kleidung

Bitte beachten Sie, es gibt für uns kein schlechtes Wetter nur schlechte Kleidung. Wir finden es wichtig, dass unsere Kinder täglich Bewegung an der frischen Luft haben und gehen jeden Tag spazieren oder in den Garten. Wir nehmen Ihre Kinder so mit, wie Sie sie uns in den Kindergarten bringen. Es besteht die Möglichkeit eine Regenhose/Regenjacke und Gummistiefel im Kindergarten zu deponieren, die wir dann selbstverständlich anziehen. [1]

2.4    Räumlichkeiten

Unser Kindergarten verfügt über einen großen Eingangsbereich, indem sich unsere Kneippecke sowie die Garderobe der Kinder befindet. Von unserem Eingangsbereich kommt man in das Büro der Leitung, zum Waschraum der Kinder, zur Personal Toilette, zur Putzkammer und natürlich in den Gruppenraum. Wir haben einen Gruppenraum der über eine Treppe zu einer 2. Ebene führt. Dort dürfen die Kinder die über 3 Jahre sind Bauen und Konstruieren. Dort gibt es Schleichtiere, kleines Lego, Holzbausteine sowie jegliche Fahrzeuge.

Im Gruppenraum befindet sich eine Puppenecke, ein Bereich für Tischspiele und Angebote und ein Lesesessel mit einer Bücherecke.

Im Nebenzimmer befindet sich ein Kreativraum, in dem gemalt, gebastelt, geknetet und an einer Stellwand mit Wasserfarben gemalt werden kann.

Wir haben eine großzügige Küche, in der wir täglich gemeinsam vespern.

Im Waschraum der Kinder befinden sich die Toiletten und einer Waschrinne. Hier putzen wir täglich unsere Zähne und haben die Möglichkeit Armbäder und Kniegüsse zu machen. Neben unserem Kindergarten, befindet sich ein Turnraum im Gemeindehaus. Herzstück unseres Kindergartens ist unser wunderschöner riesiger Garten.   

[1] Leitfaden Katholischer „St.Martin“ Kindergarten Schönmünzach

2.5    FSJ-Einsatzstelle:

Unsere Einrichtung ist eine FSJ-Einsatzstelle. Wir freuen uns über Bewerbungen.

Unsere Philosophie

3.1  Unser Bild vom Kind

Wir sehen jedes Kind als individuelle Persönlichkeit.

Jedes Kind ist ein einmaliges Geschöpf Gottes.

3.2  Rolle und Selbstverständnis der pädagogischen Fachkraft

Das Leben und Wirken unseres Namensgebers, des heiligen Martin, ist Vorbild für unser Handeln.

Wir setzen uns ein für Hilfsbereitschaft, Toleranz, Solidarität, Wertschätzung und Achtung vor der Würde der Person. Diese Werte sind uns im Umgang mit den Kindern, Eltern und Mitarbeitern sehr wichtig und sollen auch das Verhalten der Kinder untereinander prägen.

 Wir sehen und fördern jedes Kind in seinen individuellen Fähigkeiten, Begabungen und Stärken.

Gemeinsam mit den Kindern gestalten wir eine anregende und kreative Lernumgebung. Sie bietet jedem Kind, vielfältige Möglichkeiten selbst tätig zu werden und sich in seiner kindlichen Entwicklung entsprechend zu entfalten.

Wir beobachten die Kinder und führen von jedem ein Portfolio. Wir reflektieren unsere Arbeit in regelmäßigen Teamsitzungen. Wir führen Elterngespräche und Elternabende zu verschiedenen Themen durch. Wir bringen unsere persönlichen Interessen und Kompetenzen mit ein (beispielsweise handwerkliche Fähigkeiten, musisches Talent, künstlerische Begabung, Yoga, Rhythmik). Wir arbeiten mit verschiedenen Institutionen zum Wohle des Kindes zusammen.

3.3 Erziehungs- und Bildungsverständnis

In unserem katholischen Kindergarten sind christliche Werte und religiöse Bildung grundlegende Elemente. Wir verstehen uns als Wegbegleiter der Kinder und geben Ihnen durch Impulse und vielfältige Anregungen die Möglichkeit, sich weiterzuentwickeln. Wir leiten die Kinder an, aufeinander Rücksicht zu nehmen, miteinander zu teilen und stärken sie in ihrem sozialen Verhalten. Wichtige Bildungsbereiche in unserem Kindergarten sind neben dem sozialen und kommunikativen Bereich der Erwerb von Sprachkompetenz, musisch- kreative Fähigkeiten, Natur- und Umwelterfahrungen, Bewegungsförderung, Erkennen naturwissenschaftlicher Zusammenhänge und die Hinführung zu einer gesunden Lebensweise nach Pfarrer Kneipp.

Wir arbeiten nach dem „Situationsansatz“

„Kinder verfügen über Möglichkeiten, ihre Entwicklung selbst zu steuern, den aktiven Part im alltäglichen Tun zu übernehmen, soziale Akteure zu sein“.[1]

Der Situationsansatz geht vom selbstständigen zum selbsttätigen Kind aus. Da Kinder neugierig und wissbegierig sind, ihre Umwelt erkunden, ihre Meinung äußern und Situationen ihres Lebens mitgestalten wollen. Kinder werden als kompetente fähige zielgerichtete Persönlichkeiten angesehen, die sich aktiv mit Themen, Fragestellungen und Problemen auseinandersetzen und Lösungen anstreben. Dabei steht die Individualität jedes einzelnen Kindes, seine Art des Denkens und sich die Welt anzueignen im Mittelpunkt.

Ziel des Situationsansatzes ist „Kinder verschiedener Herkunft und unterschiedlicher Lerngeschichten zu befähigen, in Situationen ihres gegenwärtigen und zukünftigen Lebens möglichst autonom, solidarisch und kompetent zu handeln“.[2]

  • Autonomie = Selbstbestimmung, Unabhängigkeit, Eigeninitiative
  • Solidarität = Achtung, Toleranz, Frieden, Versöhnung, Verantwortung
  • Kompetenz = Bildung, Wissen, Befähigung

Daraus wird ersichtlich, dass der Situationsansatz ein politischer und christlicher Ansatz ist.

Pädagogische Grundlagen:

  • Lernen in Lebenssituationen
  • Lernen in Sinnzusammenhängen
  • Partizipation
  • Lernen in altersgemischten Gruppen
  • Einbeziehung von Eltern und Erwachsenen
  • Integrative und multikulturelle Erziehung
  • Öffnung nach außen
  • Offenen Raumgestaltung und Planung

 

3.4 Umgang mit Vielfalt und Unterschiedlichkeit

Bei uns ist jeder, egal welcher Hautfarbe, Religion oder Kultur “Herzlich Willkommen“. Im Rahmen unserer Möglichkeiten sind wir auch offen für Inklusion.

 

3.5 Kinder- und Jugendhilfegesetz

Vom Gesetzgeber wird der Auftrag des Kindergartens im KJHG §22 wie folgt formuliert:

  1. In Kindergärten, Horten und anderen Einrichtungen, in denen sich Kinder für einen Teil des Tages oder ganztags aufhalten (Tageseinrichtungen), soll die Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit gefördert werden
  2. Die Aufgabe umfasst die Betreuung, Bildung und Erziehung des Kindes. Das Leistungsangebot soll sich pädagogisch und organisatorisch an den Bedürfnissen der Kinder und ihrer Familien orientieren.

 

3.6 Rechte von Kindern/ Partizipation  

3.6.1 Rechte von Kindern

Das Beteiligungsrecht der Kinder, wird im Alltag unseres Kindergartens gewährt durch: freie Wahl des Spielpartners, Spielorts und Spielmaterials. Eine wichtige regelmäßige Form der Kinderbeteiligung ist der Stuhlkreis. Gedanken und Ideen können in diesem Rahmen von den Kindern frei geäußert werden und werden mit Respekt entgegengenommen. Regeln werden mit den Kindern besprochen, Projekte, Angebote oder Ausflüge unter Beteiligung der Kinder geplant. Wichtige „demokratische“ Umgangsregeln zum Miteinander im Kindergartenalltag werden hier eingeübt z.B. zuhören, ausreden lassen, Streit schlichten und Kompromisse eingehen. Eine Kinderkonferenz findet 1-mal monatlich statt. Ebenso wird durch die Vergabe von Verantwortungsbereichen die Mitwirkung gefördert.

3.6.2 Partizipation

Partizipation bedeutet, dass Menschen, egal wie klein sie auch sein mögen, ein Recht darauf haben, an Entscheidungen beteiligt zu sein, die sie unmittelbar als Person oder in der Gemeinschaft mit anderen betreffen und dass Lösungen nicht vorgegeben werden, sondern in der Aushandlung miteinander entstehen. Die Grundhaltung für partizipative Prozesse ist, die Kinder als Experten in eigener Sache zu sehen.

3.6.3 Ziele

  1. Die Fachkräfte interessieren sich für die Gefühle, die Gedanken und die Themen der Kinder und gehen feinfühlig mit ihnen in Interaktion.
  2. Kinder haben kontinuierlich die Möglichkeit, Situationen im entdeckenden Lernen selbst zu gestalten, Lernwege selbst zu finden und auch Umwege zu gehen.
  3. Die Fachkräfte verstehen die nonverbalen Signale und Äußerungen der Kinder und reagieren darauf angemessen und zeitnah.
  4. Die Fachkräfte beziehen die Kinder aktiv in die Alltagshandlungen mit ein (Pflege, Essen usw.)
  5. Kinder gestalten aktiv die Gemeinschaft und das Zusammenleben (im Kindergarten) mit und dürfen über relevante Entscheidungen, die ihren Alltag betreffen, mitentscheiden.

 

3.7 Beschwerdemanagement

3.7.1 Definition

Beschwerden drücken Unzufriedenheit und Unmut aus. Sie äußern sich sowohl verbal als auch nonverbal bspw. in Form von Gefühlsäußerungen. Beschwerden werden bei uns als Gelegenheit zur Entwicklung und Verbesserung verstanden, sind ein Lernfeld und eine Chance, den Gedanken, der Beteiligung umzusetzen.

Wir unterscheiden zwischen 4 Beschwerdearten:

  1. Beschwerden, die das Verhalten anderer Kinder betreffen
  2. Beschwerden über Angebote, Ressourcen, Regeln und Strukturen auf Gruppenebene
  3. Beschwerden, deren Ursachen die Gesamte Kita betreffen
  4. Beschwerden, die das Verhalten von Kindern und Verhalten oder Entscheidungen von einzelnen Erwachsenen betreffen (Schutzkonzept)

Der konstruktive Umgang mit Beschwerden liegt in erster Linie im Interesse der Kinder, die in ihrem Kindergartenalltag erleben, wie mit Konflikten umgegangen wird.

3.7.2 Ziele

  • Kindern kennen Ihre Beschwerderechte und äußern Ihre Beschwerden
  • Die Fachkräfte erkennen die direkten und indirekten Äußerungen von Beschwerden der Kinder und greifen diese im Kindergartenalltag auf. Sie bearbeiten diese in einem sensiblen und vertrauensvollen Rahmen
  • Bei Bedarf wird der Träger unterstützend involviert

 

3.7.3 Rahmenbedingungen

Es werden Elemente in der Tagesstruktur geschaffen, die Beschwerden Äußerungen der Kinder ermöglichen z.B. Kinderkonferenzen, Morgenkreis, persönliche Gespräche, Kinderrat).

 

3.7.4 Aufnahme der Beschwerden

Wenn nicht unmittelbar eine Lösung für/mit den Kindern gefunden werden kann, ist es notwendig, die Beschwerden der Kinder in geeigneter Weise festzuhalten und sichtbar zu machen. Dabei geht es nicht darum, in jedem Fall eine Lösung zu finden, die die Beschwerdeursache komplett beseitigt. Entscheidend ist, dass das Anliegen jedes Kindes gesehen und gemeinsam und verlässlich an einer Lösung gearbeitet wird.

3.7.5 Bearbeitung der Beschwerden

Folgende Bearbeitungsstrategien sind zu beachten:

  1. Beschwerden werden oft direkt in der konkreten Situation mit den Kindern bearbeitet. Dabei nimmt die Fachkraft eine moderierende Rolle ein und begleitet sie bei der Lösungsfindung
  2. Beschwerden werden in einer Kinder Gruppe oder mit betroffenen Kindern und den zuständigen Fachkräften geklärt
  3. Beschwerden, deren Ursachen die Gesamte Kita betreffen z.B. Essenssituationen, Bekleidung oder Pflege der Kinder werden auf Ebene des Gesamtteams zum Teil unter Einbeziehung der Eltern und des Trägers besprochen und verlässlich geregelt
  4. Beschwerden, die das Verhalten von Kindern oder das Verhalten oder die Entscheidungen von einzelnen Erwachsenen betreffen, durch die das Wohl der Kinder in der Einrichtung gefährdet ist, brauchen einen individuell zu klärenden Rahmen (Schutzkonzept, Kindeswohlgefährdung) und die Einbeziehung des Trägers

Voraussetzung: Bei einem Teil der Kinderbeschwerden ist es erforderlich, dass sich alle Fachkräfte der Kita auf eine gemeinsame Linie verständigen. Um die Beschwerden der Kinder bearbeiten zu können, müssen sich alle pädagogischen Fachkräfte zunächst darauf einigen, welchen konkreten Spielraum die Kinder in diesem Bereich haben. Dabei ist es notwendig, die Diskussion über einzelne Themenbereiche so lange zu führen, bis über die jeweiligen Beschwerde Rechte der Kinder im Team ein Konsens erreicht wird.

 

3.7.6 Rückversicherung und Reflexion der Beschwerde

Die Reflexion ermöglicht es den Kindern, den unmittelbaren Sinnzusammenhang zwischen ihrer Beschwerde, dem Prozess der Bearbeitung und der Problemlösung noch einmal selbst herzustellen. Fragen wie: „Was war der Ausgangspunkt? Welche Wege sind wir gegangen? Wie können wir beim nächsten Mal vorgehen?“ helfen dabei. Ob eine Beschwerde erfolgreich bearbeitet wurde, hängt von der Beurteilung des Beschwerdeführers ab.

[1] (Zimmer 2006, S.18 www.Situationsansatz.de)

[2] (Zimmer 2006, S.14 www.Situationsanasatz.de)

Inhaltliche Gestaltung

4.1  Der Orientierungsplan

Er gibt uns Impulse zur pädagogischen Begleitung der kindlichen Entwicklung. Knüpft an die Bildungsprozesse vor der Krippen- und Kindergartenzeit an und gibt Ausblicke auf die Entwicklung der Bildungsbiografie nach der Kindergartenzeit.

Im Fokus stehen folgende Leitfragen: Was will das Kind und was braucht das Kind?

Er berücksichtigt die grundlegenden Motivationen von Kindern und fokussiert auf sechs maßgebliche Bildungs-und Entwicklungsfelder. (Sinne, Körper, Sprache, Denken, Gefühl-Mitgefühl und Sinn, Werte und Religion)

4.1.1 Bildungs- und Entwicklungsfeld: Körper

Das Kind erschließt sich seine Welt, mit allen Sinnen vor allem durch Bewegung. Es erprobt sich und seine Fähigkeiten, nimmt über Bewegung Kontakt zu seiner Umwelt auf und entdeckt, erkennt und versteht so seine soziale und materielle Umwelt.

Was machen wir:

Wir vermitteln den Kindern grundlegende Kenntnisse über ihren Körper und dessen Pflege, Gesunderhaltung und Regulierung. Die Kinder entwickeln ein Gespür für die eigenen körperlichen Fähigkeiten und Grenzen sowie, die der anderen und lernen diese anzunehmen. Sie erfahren den genussvollen Umgang mit Lebensmitteln.

Wir gehen täglich spazieren oder sind von 11.30 Uhr -13.15 Uhr im Garten. 1x in der Woche findet angeleitetes Turnen/Rhythmik oder Yoga statt. Täglich gehen, die unter 3-jährigen Kinder in den Turnraum, wo eine Bewegungsbaustelle aufgebaut ist. Die über 3-jährigen Kinder machen während dessen Morgenkreis. 1x im Jahr finden unsere Waldwochen statt. Wir beziehen vom Biobauernhof eine Obst-und Gemüsekiste, die täglich als Obstteller auf dem Tisch steht. Wir ernten unser Obst und Gemüse und verschiedene Tees aus dem eigenen Garten. Wir putzen die Zähne nach dem Essen und bekommen Besuch vom Zahnarzt und der Jugendgesundheitspflege. Wir integrieren in den Kindergartenalltag die „ Kneippsche Lehre“ mit ihren 5 Säulen (Lebensordnung, Heilpflanzen, vollwertige Ernährung, Bewegung, Wasser).

4.1.2 Bildungs- und Entwicklungsfeld: Sinne

Kinder nehmen ihre Umwelt über ihre Sinne wahr und erforschen und entdecken die Welt durch Sehen, Beobachten, Hören, Lauschen, Fühlen,Tasten, Riechen und Schmecken. Das Kind erschließt sich die Welt durch seine Nah-und Fernsinne, d.h. durch Bewegungs-und Gleichgewichtserfahrungen.

Was machen wir:

Wir bieten den Kindern vielfältige Möglichkeiten ganzheitliche, vielseitige und individuelle Wahrnehmungserfahrungen zu machen. Wir gehen bewusst täglich in die Natur und nehmen Bilder und Klänge aus dem Alltag und der Natur wahr. Wir bieten den Kindern am Basteltisch Möglichkeiten, ihre Eindrücke und Vorstellungen ästhetisch –künstlerisch zum Ausdruck zu bringen. Wir schmecken das gesunde Obst und Gemüse, verzichten auf Zucker und trinken weitgehend Tee.

4.1.3 Bildungs- und Entwicklungsfeld: Sprache

Die Beherrschung der Sprache ist der Schlüssel für gesellschaftliche Teilhabe und entscheidend für alle Lernprozesse.

Was machen wir:

Sprechen lernt man durch Sprechen. Wir wenden uns den Kindern zu, hören ihnen zu und sprechen mit ihnen. Kniereiterspiele, Fingerspiele, Lieder, Reime und Gedichte bereichern unseren täglichen Morgenkreis. Montags wird der Sprecherball von einem Kind zum nächsten gereicht und jeder darf vom Wochenende erzählen. Wir begleiten gerade bei den unter 3-jährigen Kindern alles, was erlebt und getan wird (z.B. Wickeln) Wir schaffen eine sprachanregende Umgebung z.B. durch Bücher. Wir singen täglich mindestens 2 Lieder in der Garderobe. Ein christliches Monatslied und ein Kinderlied, diese werden den ganzen Monat konstant gesungen. Ebenso singen wir täglich wechselnde Abschlusslieder, die sich die Kinder aussuchen dürfen. Vor dem Essen und im Morgenkreis wird gebetet. Wir unterstützen die Kinder mit Migrationshintergrund beim Erlernen der deutschen Sprache, durch besonders intensive Zuwendung.

4.1.4 Bildungs- und Entwicklungsfeld: Denken

Die Denkentwicklung beginnt mit der Strukturierung von sinnlichen Wahrnehmungen und Handlungen.

Was machen wir:

Wir experimentieren und staunen über Alltags-und Naturphänomene. Wir regen die Kinder an, Dinge auszuprobieren z.B. Klötze in Formen einzupassen Bausteine zusammenstecken und umzuwerfen, Sand in Eimer oder Förmchen zu füllen. . .Wir bestärken sie dabei und begleiten es sprachlich. Die unter 3-jährigen Kinder werden besonders ermutigt, Dinge zu fühlen, zu riechen und  zu stapeln. Die Kinder dürfen bei uns mit verschiedenen Materialien spielen, verschiedene Farben und Muster ausprobieren und werden in ihren AHA-Erlebnissen bestärkt und wertgeschätzt.

4.1.5 Bildungs- und Entwicklungsfeld: Gefühl und Mitgefühl

Menschliches Handeln ist begleitet von Emotionen. Sie gehören zum täglichen Erleben und der Umgang mit ihnen will gelernt sein.

Was machen wir:

Wir schaffen eine vertrauensvolle Atmosphäre, in der sich die Kinder wohl fühlen und uns auch ihre Ängste,Sorgen und Beschwerden mitteilen. Kinder lernen durch Gespräche und Ermahnungen zwischen angemessenem und unangemessenem Verhalten zu unterscheiden. Durch Bilderbücher, Kreisspiele und im täglichen Umgang werden Kinder angeregt ihre Gefühle  zu zeigen und in Worte zu fassen. Wir unterstützen ängstliche Kinder Freundschaften aufzubauen und Beziehungen zur Gruppe zu bekommen. Wir unterbinden sofort jegliches Mobbing. Durch unsere Spaziergänge in der Natur/ Waldwochen erfahren und erleben die Kinder, sich der Natur, den Tieren und Pflanzen respektvoll und wertschätzend zu nähern. Wir sind den Kindern Vorbild beim Umgang mit Regeln, Konflikten und Ritualen. Jeder darf ausreden und es wird ihm zugehört.

4.1.6 Bildungs- uns Entwicklungsfeld: Sinne, Werte und Religion

Kinder begegnen der Welt grundsätzlich offen. Das eigene Erleben, Denken, Urteilen und Handeln wird zunehmend ausgeformt. Dabei müssen Kinder mit der Fülle von Eindrücken, Erfahrungen, Anforderungen und Begegnungen zurechtkommen. Hierzu bedarf es eines Sinnhorizontes und eines Wertegefüges. In der Auseinandersetzung mit Bezugspersonen bauen Kinder Werthaltungen und Einstellungen auf und entwickeln so ihre eigene Persönlichkeit.

Was machen wir:

Die Kinder erfahren und erleben ihre Grundrechte und Grundfreiheiten Artikel 29 der UN Kinderrechtskonvention: Recht auf eine an Werten ausgerichtete Bildung, auf individuelle Entfaltung der Begabungen, Talente, Fähigkeiten … Die Kinder dürfen ihr Selbstbestimmungsrecht wahrnehmen in Bezug auf Wahl des Spielzeuges und des Spielpartners. Wir vermitteln und leben christliche Werte und Traditionen in täglichen Gebeten, christlichen Liedern und Geschichten, die wir in der Kirche für Kinder aufgreifen und vertiefen. Durch unseren täglich wiederkehrenden Ablauf erleben die Kinder Struktur und erfahren Sicherheit.

4.2 Beobachtung und Dokumentation der Bildungs- und  Entwicklungsprozesse

Die aus der Bildungs- und Entwicklungsbeobachtung gewonnenen Erkenntnisse ermöglichen einen individuellen Förderplan jedes einzelnen Kindes. Dabei wird überlegt, welche räumlichen, materiellen oder sozialen Impulse ein Kind braucht, damit es sich seinen Fähigkeiten entsprechend entwickeln, bilden und wirksam begleitet werden kann.

Beobachtungen helfen uns einen systematischen Überblick zu bekommen über die Lernfortschritte eines jeden Kindes. Daher werden gemachte Beobachtungen und Reflexionen schriftlich festgehalten und im Team besprochen.

Entwicklungsbeobachtungen halten wir in Bildungs- und Lerngeschichten fest. Dafür hat jedes Kind ein Portfolio. In der Pädagogik bezeichnet Portfolio einen Ordner, in dem die Entwicklung des Kindes, die es z.B. in der Kindergartenzeit durchläuft, dokumentiert wird. Die Kinder beteiligen sich auch an der Gestaltung dieses Prozesses mit.

Das Portfolio ist Eigentum des Kindes und wird mit nach Hause gegeben,wenn es die Einrichtung verlässt.

4.3    Tagesablauf

Morgens

7.15- 9.00 Uhr

Begrüßung Freispielzeit

9.00- 9.10 Uhr

Monatslieder singen

1 christliches Lied

1 Kinderlied

9.10- 9.45 Uhr

Morgenkreis mit Bewegungsbaustelle U3- Kinder

10.00- 10.30 Uhr

gemeinsames Vesper mit Tischgebet

ca. 10.30 Uhr

Zähne putzen

Vormittags

10.30- 11.30 Uhr

Freispielzeit mit geplanten Aktivitäten

Basteln, Turnen, Schulstürmer, Yoga, Kochen

ca. 11.30 Uhr

Aufräumen

ab 11.45 Uhr

Garten bzw. flexible Abholzeit

Prozesse

5.Prozesse

5.1 Gestaltung von Übergängen (Eingewöhnung)

Unsere Eingewöhnung findet in Anlehnung an das Berliner Modell statt und ist bei jedem Kind unterschiedlich.

Ziel einer Eingewöhnung:

Das grundlegende Ziel der Eingewöhnung besteht darin, während der Anwesenheit der Bezugspersonen eine tragfähige Beziehung zwischen Fachkraft und Kind aufzubauen. Diese Beziehung soll bindungsähnliche Eigenschaften haben und dem Kind Sicherheit bieten. Das Gefühl der Sicherheit durch eine gute Beziehung zur Fachkraft ist die Grundlage für gelingende Bindungsprozesse im Kindergarten und ein gesunder Start des Kindes in einen neuen Lebensabschnitt. Darüber hinaus soll das Kind selbstverständlich die Einrichtung mit all ihren Abläufen, Regeln, Ritualen aber auch ihren Menschen und Räumen in aller Ruhe kennen lernen.

Das Eingewöhnungsmodell besteht aus sechs Schritten, die im Folgenden dargestellt und erläutert werden.

  1. Rechtzeitige Information an die Eltern

Die Eltern werden über die Bedeutung und den Ablauf der Eingewöhnung frühzeitig informiert. Idealerweise wird ihnen in schriftlicher Form die Wichtigkeit der Anwesenheit der Eltern deutlich dargelegt, ebenso wie der vorhergesehene, detaillierte Ablauf und die elterliche Rolle während der Begleitung des Kindes. Die Eltern sollten zwei bis vier Wochen für die Eingewöhnung einplanen und keinen Urlaub oder besondere Belastungssituationen z.B. Umzug in diese Zeit legen.

  1. Die dreijährige Grundphase

Die Bezugsperson sollte sich mit dem Kind für ein bis zwei Stunden in der Einrichtung aufhalten. Dabei verhält sie sich passiv, aber aufmerksam gegenüber den Signalen des Kindes. Sie ist für das Kind der „sichere Hafen“, d.h. sie folgt dem Kind nicht, ist aber immer gut erreichbar und aufmerksam (Zeitung lesen und das Spielen mit anderen Kindern ist sehr kontraproduktiv). Die Fachkraft versucht vorsichtig, über Spielangebote Kontakt zum Kind aufzubauen. Es finden keine Trennungsversuche statt. Die Pflegeroutinen vollzieht die Mutter/ oder der Vater.

  1. Der erste Trennungsversuch

Am vierten Tag entfernt sich die Bezugsperson nach einiger Zeit aus dem Gruppenraum, nachdem Sie sich vom Kind verabschiedet hat. Lässt sich das Kind schnell von der Fachkraft beruhigen oder ist es eher gleichmütig, sollte die erste Trennungsperiode 30 Minuten betragen. Wirkt das Kind hingegen verstört oder beginnt zu weinen, ohne sich schnell trösten zu lassen, so sollte die Trennung nicht länger als zwei bis drei Minuten betragen. Das kindliche Verhalten in dieser Situation hat erfahrungsgemäß einen gewissen Voraussagewert für den weiteren Verlauf der Eingewöhnung.

  1. Die Länge der Eingewöhnung

Sicher gebundene Kinder (häufiger Blickkontakt zur Bezugsperson, häufiges Weinen beim Verlassen werden) brauchen eine längere Eingewöhnungszeit von zwei bis drei Wochen. Unsicher gebundene Kinder (je nach Bindungstyp eher gleichgültig bei der Trennung und der Wiederkehr der Bezugsperson oder große Erregung bei der Trennung, aber ambivalentes Verhalten bei der Wiederkehr) benötigen eher eine kürzere Eingewöhnungszeit von ca. ein bis eineinhalb Wochen.

  1. Stabilisierungsphase

Die Stabilisierungsphase beginnt mit dem fünften Tag (mit dem sechsten, wenn der fünfte ein Montag ist). Die Fachkraft übernimmt zunehmend, erst im Beisein mit der Bezugsperson, die Versorgung des Kindes (füttern, wickeln etc.). Sie bietet sich gezielt als Spielpartner an und reagiert auf die Signale des Kindes. Die Trennungszeiten werden unter Beachtung der Bedürfnisse des Kindes täglich verlängert. Akzeptiert das Kind die Trennung noch nicht, wird bis zur zweiten Woche mit einer neuen Trennung gewartet.

Bei der kürzeren Eingewöhnung werden die täglichen Tennungen stetig ausgebaut, ebenso wie die Anwesenheit des Kindes in der Einrichtung. Am sechsten Tag ist das Kind häufig schon ohne Begleitung seiner Bezugsperson für mehrere Stunden in der Einrichtung.

Bei der längeren Eingewöhnung von Kindern mit einer sicheren Bindung erfolgt ein erneuter Trennungsversuch erst am siebten Tag und wird sensibel von der Fachkraft begleitet. Alle Pflege und Routinenaktivitäten sollten mindestens einmal in der Eingewöhnung gemeinsam mit der Bezugsperson zusammen durchgeführt werden. Auf diesem Weg erfährt das Kind, dass diese Situationen auch zum Alltag in der Einrichtung gehören. Dies bietet der Fachkraft sich einige Tricks und Tipps bei der Mutter/ oder dem Vater abzugucken, um es dem Kind später so angenehm und einfach wie möglich zu machen.

Für die Kinder, die sich am zehnten Tag während der Trennungsphase von der Fachkraft trösten lassen, gilt der elfte Tag als Stabilisierunstag. Danach ist die Eingewöhnung abgeschlossen.

Die Eingewöhnung wird um eine weitere Woche verlängert, wenn das Kind während der Trennungsphase am zehnten Tag noch deutliche Verunsicherungen zeigt. Dabei richtet sich der weitere Verlauf der Eingewöhnung nach dem Verhalten des Kindes. Die dritte Woche läuft in ihrer Struktur genauso ab wie die zweite Woche. Ein Zeichen dafür, dass die Eingewöhnung abgeschlossen ist, dass sich das Kind in der Trennungssituation von der Fachkraft trösten lässt und in der Zeit ohne Bezugsperson neugierig und aktiv an der Umgebung, den Materialien und Personen interessiert ist.

Sofern sich das Kind auch nach drei Wochen nicht von der Fachkraft in der Trennungssituation nachhaltig trösten lässt, sollte ein Gespräch mit den Eltern stattfinden. Vielleicht lassen sich manchmal auch unbewusste Gründe finden, die eine momentane Eingewöhnung erschweren.

  1. Die Schlussphase

In der Schlussphase der Eingewöhnung ist die Bezugsperson nicht mehr in der Einrichtung anwesend, jedoch jederzeit für Notfälle erreichbar. Die Fachkraft wird nun als „sichere Basis“ vom Kind akzeptiert, d.h. es lässt sich auch nachhaltig von ihr trösten.

Das Kind ist nun bereits mehrere Stunden täglich im Kindergarten. Es hat den Alltag kennengelernt und ist dabei, sich in die Gruppe einzufügen.

    

5.2 Verfahren zum Umgang mit Kindeswohlgefährdung

Zur Umsetzung des §8a Absatz 2 SGB arbeiten Jugendamt und Träger der Kindertageseinrichtung nach folgenden Verhaltensvorschriften:

  1. Schritt: Werden wichtige Anhaltspunkte für Kindeswohlgefährdung erkannt, erfolgt die Abschätzung des Gefahrenrisikos beim Träger der Kita im Zusammenwirken mehrer Fachkräfte
  2. Schritt: Soweit der wirksame Schutz des Kindes nicht in Frage gestellt wird, werden die Personensorgeberechtigten und das Kind bei der Abschätzung des Gefärdungsrisikos einbezogen.
  3. Schritt:Der Träger bietet in Zusammenarbeit mit den Erzieherinnen und Absprache der Erziehungsberechtigten die Inanspruchnahme geeigneter Hilfen an und dokumentiert diese sorgfältig.
  4. Schritt: Träger informiert das Jugendamt über die Gefärdungsabschätzung und seine bisherigen Vorgehensweisen.
  5. Schritt: Das Jugendamt informiert nach dem Verfahren der Gefährdungsabschätzung den Träger und das Fachpersonal der Kita über das Ergebnis der Gefährdungsabschätzung und die von ihm veranlassten Maßnahmen. Weitere Vorgehensweisen zum Wohl des Kindes werden in enger Zusammenarbeit im Einzelfall abgesprochen und dokumentiert.

Der Träger ermöglicht den Fachkräften regelmäßige Fortbildungen und Qualifizierungen bezüglich der sachgerechten Wahrnehmung des Schutzauftrags im Sinne des § 8a Absatz 2 SGB zum Wohle des Kindes.

5.3 Beteiligung der Kinder an Prozessen

In einer Kinderkonferenz treffen sich Kinder zwischen 3 und 6 Jahren. Wir fassen in einem Gesprächskreis Problematiken auf, die die Kinder beschäftigen. Wir führen dabei Rollenspiele durch.

Alle haben ein Mitsprache- und Mitbestimmungsrecht. Unterstützt wird die Kinderkonferenz, durch anschauliches Bildmaterial.

Kooperation mit Eltern

6.Kooperation mit Eltern

6.1 Erziehungspartnerschaften

Der Kindergarten als erste Einrichtung öffentlicher Erziehung und Bildung, knüpft an die Erfahrungen Ihres Kindes an und erweitert diesen Erfahrungshorizont. Eine vertrauensvolle, intensive und gute Zusammenarbeit zwischen Eltern und der Kita ist unabdingbare Basis einer qualitativ hochwertigen pädagogischen Arbeit am Kind. Nur ein familienfreundliches Klima und eine gute Zusammenarbeit mit Ihnen, den Eltern, ermöglicht es uns, die Entwicklung Ihres Kindes individuell und gezielt zu unterstützen und zu fördern.

6.2 Elternmitwirkung

Wir freuen uns über aktive Eltern, die uns bei Ausflügen und Festen, Theatervorstellungen und Wanderungen unterstützen. Sie helfen uns bei anfallenden Arbeiten, die das Raumkonzept betreffen (Malern, Kleinreparaturen oder im Garten).

Eine gut gelungene Erziehungspartnerschaft zwischen Familien und dem Kindergarten, ist die Voraussetzung für unsere pädagogische Arbeit.

6.3 Zusammenarbeit mit Familien

Bevor das Entwicklungsgespräch konzeptioniert wird, werden im Vorfeld an die Eltern Fragebögen herausgegeben, die sie zum Gespräch mitbringen. Gemeinsam wird mit der Gruppenleitung der Fragebogen ausgewertet und Fragen sowie auch Unklarheiten detailliert besprochen.

6.4 Elternbeirat

Gemäß §5 des Kindertagesbetreuungsgesetzes für Baden-Württemberg vom Februar 2006 werden in der Einrichtung Elternbeiräte gebildet. Sie unterstützen die Erziehungsarbeit und stellen den Kontakt zum Elternhaus her. Elternbeiräte können sich örtlich und überörtlich sowie landesweit zu Gesamtelternbeiräte zusammenschließen. Näheres ergibt sich aus den „Richtlinien des Kultusministeriums und des Ministeriums für Arbeit und Soziales über Bildung und Aufgaben der Elternbeiräte nach §5 des Kindertagesbetreuungsgesetzes“ vom Mai 2008.

  1. Allgemeines
    • Nach $5 des Kindertagesbetreuungsgesetzes werden an Kindergärten, Tageseinrichtungen mit altersgemischten Gruppen und Kinderkrippen Elternbeiräte gebildet.
    • Der Elternbeirat ist die Vertretung der Eltern, der aufgenommenen Kinder.
    • Eltern im Sinne dieser Richtlinien sind auch Erziehungsberechtigte, denen die Sorge für die Person des Kindes anstelle der Eltern zusteht
  2. Bildung des Elternbeirates
    • Zur Bildung des Elternbeirates werden die Eltern, der in der Einrichtung aufgenommenen Kinder nach Beginn des Kindergartenjahres vom Träger bzw. einer von ihm beauftragten Person einberufen.
    • Der Elternbeirat besteht aus mindestens zwei Mitgliedern.
    • Das Wahlverfahren bestimmt die Eltern.
    • Der Elternbeirat wählt aus einer Mitte den Vorsitzenden und dessen Stellvertreter.
    • Die Amtszeit des Elternbeirates beträgt in der Regel ein Jahr. Bis zur Wahl des neuen Elternbeirates führt der bisherige Elternbeirat die Geschäfte weiter.
    • Scheiden alle Kinder eines Mitglieds (Vertreters) des Elternbeirates vor Ablauf der Amtszeit aus, endet mit dem Ausscheiden auch die Mitgliedschaft im Elternbeirat. Endet die Mitgliedschaft aller Mitglieder und Vertreter vor Ablauf der Amtszeit, ist eine Neuwahl vorzunehmen.
  3. Aufgaben des Elternbeirates
    • Der Elternbeirat hat die Aufgabe, die Erziehungsarbeit in der Einrichtung zu unterstützen und die Zusammenarbeit zwischen Einrichtung, Elternhaus und Träger zu fördern.
    • Der Elternbeirat setzt sich dafür ein, dass der Anspruch der Kinder auf Erziehung, Bildung und Betreuung in der Einrichtung verwirklicht wird. Er hat zu diesem Zweck insbesondere das Verständnis der Eltern für die Bildungs- und Erziehungsziele der Einrichtung zu wecken.
    • Wünsche, Anregungen und Vorschläge der Eltern entgegenzunehmen und dem Träger oder der Leitung der Einrichtung zu unterbreiten (Kindergartenordnung für die Tageseinrichtungen der Diözese Rottenburg- Stuttgart) [1]

 

[1] Kindergartenordnung der Diözese Rottenburg-Stuttgart, Anhang 15

Schulen

7. Schulen

7.1 Kooperation mit Schulen

Die Entwicklung und Förderung der Schulfähigkeit ist gemeinsame Aufgabe von Kindergarten und Grundschule.

Zwischen unserem Kindergarten und der Grundschule Schönmünzach besteht ein partnerschaftliches Zusammenwirken. Die Zusammenarbeit soll den Übergang vom Kindergarten zur Grundschule erleichtern.

Die Kooperationslehrerin besucht die Kinder vor dem Eintritt in die Schule. Sie lernt so das einzelne Kind kennen und kann auf mögliche Fördermöglichkeiten hinweisen.

Ein weiterer Kooperationspartner sind die umliegenden weiterführenden Schulen, des Landkreises Freudenstadt und dem Kreis Forbach. Schüler/innen können uns besuchen, um einen Einblick in unsere Arbeit zu erhalten. Es besteht die Möglichkeit Praktika durchzuführen.

7.2 Der Übergang vom Kindergarten in die Schule

Der Übergang vom Kindergarten in die Schule ist ein Übergang in eine andere Lebenswelt. In der Schule warten neue Herausforderungen und Aufgaben, auf die Kinder bereits im Kindergarten vorbereitet werden. Daher ist die Schulfähigkeit ein wichtiges Erziehungsziel in einer Kindertageseinrichtung. Wir wollen den Kindern zur Vorbereitung auf die Schule zum Beispiel Selbstsicherheit beibringen, ihnen zeigen, wie sie mit Frustrationen umgehen, nicht zuletzt auch Kompetenz für Leben lernen.

Treffs und spielerisches Lernen im Alltag stehen in der altershomogenen Gruppe (fünf bis sechsjährige) im Mittelpunkt.

Zum Beispiel:

  • Schulstürmertreff
  • Vorbereitung von Festen und Gottesdiensten
  • Exkursionen (Theater, Biobauernhof)
  • spezielle Arbeitsblätter
  • Gartenführerschein
  • Schulstürmertag (Höhepunkt im letzten Kindergartenjahr der Vorschüler mit einem besonderen Ausflug. Zusätzlicher Schließungstag)
  • Kooperation mit der Grundschule (Besuch der Lehrer/in)
  • Werk Pass

 

7.3 Kooperation mit anderen Institutionen im Sozialraum

7.3.1 Kooperation mit anderen Institutionen zur Förderung und Unterstützung von Kindern und Familien

Durch die Vernetzung des Kindergartens mit anderen Institutionen und Einrichtungen kann der Kindergarten über die eigenen Möglichkeiten hinaus, die Förderung des Kindes noch verbessern. Er ist ein Ort der Vielfalt und Unterschiedlichkeit und damit der Integration. Damit werden wir unserem Anspruch eine beratende und vernetzende Institution zu sein, gerecht.

7.3.2 Kooperation mit anderen Kindertageseinrichtungen

Wir stehen mit anderen Kindergärten aus dem ganzen Murgtal in Kooperation. Es werden gemeinsame Treffen der Einrichtungen organisiert und durchgeführt. Einer der stärksten Kooperationspartner ist der katholische Kindergarten St. Marien in Baiersbronn.

7.3.3 Kooperation im Sozialraum (Kirchengemeinde/ Vereine/ Firmen)

Wir arbeiten eng mit dem örtlichen Kneippverein zusammen. Dazu treffen wir uns regelmäßig zu einem Austausch für neue Ideen, Anregungen und auch Verbesserungen in der Gemeinde, um Kneipp bewusster vor Ort zu erleben.

Einmal im Jahr findet ein Weihnachtsmarkt des Kneippvereines statt, an dem wir als Kindergarten, mit einem Stand präsent sind.

In der Kirchengemeinde begleiten wir ausgewählte Feste und Feiern mit einem dazu passenden Programm.

 

Zusammenarbeit im Team

8. Zusammenarbeit im Team

8.1 Teamarbeit

Zum pädagogischen Team zählt die Leiterin mit Funktion der Gruppenleitung sowie zwei Zweitkräfte. Im Team unterstützen wir uns gegenseitig und gehen offen und ehrlich miteinander um. Wir erweitern kontinuierlich unsere fachlichen Kompetenzen und bringen sie in unser pädagogisches Handeln ein. Wir besprechen regelmäßig unsere Beobachtungen, um die Qualität unserer pädagogischen Arbeit zu verbessern

8.2 Aufgabenbeschreibung der Fachkräfte

8.2.1 Die Aufgaben der Leitung/Gruppenleitung

Die Leitung ist dem Träger gegenüber im Rahmen der Gesamtkonzeption für die Arbeit im Kindergarten verantwortlich. Sie trägt die Gesamtverantwortung für den Betrieb der Einrichtung. Hierzu gehören insbesondere folgende Aufgabenbereiche:

1.Zusammenarbeit mit dem Träger und der örtlichen Kirchengemeinde

Kindergartenbeauftragte Pastoral (KBP) und der Kindergartenbeauftragte Verwaltung (KBV) sind in der Regel die unmittelbaren Vertreter des Trägers. Soweit eine Delegation nach § 60 KGO (Kirchengemeindeordnung) erfolgt ist, übt der KBV die Dienstaufsicht über die Leitung aus. Eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Leitung und den Trägerverantwortlichen ist daher unerlässlich. 

  • Die Abstimmung der grundlegenden organisatorischen und pädagogischen Arbeit erfolgt immer mit dem Träger.
  • Rechtzeitige Informationen und Einholung der Zustimmung des Trägers über alle wichtigen Belange der Einrichtung insbesondere über geplante konzeptionelle Veränderungen, vorübergehende Schließung der Einrichtung, u. a.
  • Mitwirkung bei der Entwicklung von Maßnahmen zur Umsetzung und Weiterentwicklung

     des mit dem Träger abgestimmten Qualitätsmanagements.

  • Kooperation mit der örtlichen Kirchengemeinde zur Einbindung der Einrichtung in das Gemeindeleben.
  • Öffentlichkeitsarbeit für die Einrichtung im Einvernehmen mit dem Träger
  • Mitwirkung bei der Umsetzung des pastoralen Rahmenkonzeptes

2.Pädagogische Arbeit

  • Entwicklung, Fortschreibung und Umsetzung der pädagogischen Konzeption auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen und dem Qualitätsprofil der katholischen Kindergärten der Diözese
  • Entwicklung und Umsetzung des religionspädagogischen Konzepts als Teil der pädagogischen Konzeption in Abstimmung mit der örtlichen Kirchengemeinde
  • Koordination der (religions-) pädagogischen Arbeit aller Mitarbeiterinnen inkl. Dokumentationen und Reflexion

3.Personalführung

  • Unmittelbare Dienst- und Fachaufsicht (Recht und Pflicht der Einrichtungsleitung durch Überwachung, Belehrung und Anweisung für eine ordentliche Erfüllung der Aufgaben zu sorgen) für die Mitarbeiterinnen der Einrichtung in Absprache mit dem Träger.
  • Personaleinsatzplanung im Rahmen des bestehenden Personalschlüssels und der Qualifikation des Personals, insbesondere Erstellung des Dienstplans nach Anhörung der Mitarbeiterinnen, Anordnung erforderlicher Mehrarbeit und Regelung entsprechender Arbeitsbefreiung im Einvernehmen mit dem Träger.
  • Regelung der Vertretung bei Abwesenheit, u.a. Erkrankung, Arbeitsbefreiung und Beurlaubung im Einvernehmen mit dem Träger.
  • Mitwirkung bei der Auswahl von neuem Personal.
  • Verantwortung für die Einführung und Einarbeitung von neuem Personal.
  • Durchführung von Dienstbesprechungen und Weitergabe von relevanten Informationen an die Beschäftigten.
  • Führung von Mitarbeitergesprächen auf Ermittlung des Fortbildungsbedarfs.
  • Planung und Umsetzung von Personalentwicklungsmaßnahmen in Abstimmung mit dem Träger.
  • Erstellung von Zeugnis- und Beurteilungsentwürfen.
  • Delegation von Arbeitsbereichen an die Mitarbeiter und Kontrolle der Aufgabenerledigung.

4.Organisation und Verwaltung

  • Verantwortung für die Umsetzung des Qualitätsmanagements in der Einrichtung.
  • Erarbeitung eines Vorschlags zur Ferienplanung unter Anhörung der Mitarbeiter und des Elternbeirates
  • Regelung der Aufnahme von Kindern unter Beachtung vertraglicher und gesetzlicher Bestimmungen, nach den vom Träger festgelegten Grundsätzen.
  • Termingerechte Antragstellung von Haushaltemitteln für den Haushaltsplan.
  • Wahrnehmung von Verwaltungsaufgaben, insbesondere der Aktenführung und das Führen von Inventarlisten
  • Zweckentsprechende Verwendung, Verwaltung und Abrechnung der finanziellen Mittel der Einrichtung.
  • Überwachung des Reinigungs- und Hygieneplans.

5.Zusammenarbeit mit Personensorgeberechtigten

  • Vorstellung, Austausch und Reflexion der Konzeption.
  • Planung und Durchführung von Elterngesprächen und Veranstaltungen.
  • Zusammenarbeit mit dem Elternbeirat, Teilnahme an Sitzungen.
  • Informationen der Personensorgeberechtigten über wesentliche Vorkommnisse und Veränderungen.

Die Leitung ist zur Zusammenarbeit mit der örtlichen Kirchengemeinde, der Fachberatung und weiterer kirchlicher Dienste, den Grundschulen, Fachdiensten, Ämtern und Ausbildungsstätten in Abstimmung mit dem Träger verpflichtet.

Die Leitung ist für die Einhaltung hygienischer und gesundheitlicher Vorschriften sowie von vorhandenen Notfallplänen verantwortlich. Dazu gehören insbesondere:

  1. Meldung übertragbarer Krankheiten nach dem Infektionsschutzgesetz
  2. Einhaltung der Erfordernisse der Lebensmittelhygieneverordnung und der Biostoffverordnung
  3. Meldung von Unfällen an Träger und Unfallversicherung
  4. Prüfung und Ergänzung der Hausapotheke
  5. Anbringung eines Verzeichnisses der wichtigsten Notfallnummern (Arzt, Polizei, Giftnotruf, Feuerwehr, Träger) an einer gut sichtbaren Stelle
  6. Sorge zu tragen, dass ein Telefon in der Einrichtung immer zugänglich ist.

Einzelne Aufgaben der Leitung können im Einvernehmen mit dem Träger widerruflich auf die Gruppenleitung übertragen werden. Die Leitung überwacht in diesem Fall die ordnungsgemäße Durchführung.

6.Die Aufgaben der Zweitkraft

Die Zweitkraft unterstützt die Gruppenleiterin bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben. Sie arbeitet nach dem Gesamtkonzept der Einrichtung und trägt, wie die Leiterin, eine Gesamtverantwortung. Die Zweitkraft vertritt die Gruppenleiterin bei Abwesenheit und kurzfristiger Erkrankung.

Im Pädagogischen Bereich übernimmt sie Einzelaufgaben nach Anleitung der Gruppenleiterin. Sie steht im ständigen Austausch von Beobachtungen hinsichtlich des Gruppengeschehens oder dem Verhalten einzelner Kinder. Die Zweitkraft steht in der Mitwirkung bei Planungen sowie zu dessen Vor- und Nachbereitung. Sie ist verantwortlich für das Freispiel.

Bei den Organisatorischen Aufgaben organisiert sie den Tagesablauf und den entsprechenden Zeitplan mit. Sie nimmt an Dienstbesprechungen sowie an Planungstagen und Konzeptionstagen teil. Die Zweitkraft ist mitverantwortlich für das ordentliche Verlassen der Räumlichkeiten sowie der wöchentlichen Putzordnung. Sie unterliegt der Meldepflicht von besonderen Vorkommnissen in der Gruppe.

Weitere Aufgabenbereiche fallen in die Zusammenarbeit mit Familien und Personensorgeberechtigten. Gegebenenfalls übernimmt sie einfache Verwaltungsarbeiten, wie das Führen der Anwesenheitsliste oder einer Arbeitszeitliste. Pflegerische und Hauswirtschaftliche Aufgaben übernimmt die Zweitkraft ebenso, wie die Gruppenleitung, dazu zählen insbesondere die pflegerische Betreuung der Kinder, Beachtung der Hygiene hinsichtlich der Kinder, des Inventars, der Räume und die Beachtung des Gesundheitszustandes.

Die Teilnahme an Arbeitsgemeinschaften und Fortbildungen werden in Absprache mit der Leitung getroffen und entsprechend organisiert, um eine fachliche Entwicklung zu gewährleisten.

Weiterentwicklung der Qualität der Einrichtung

9. Weiterentwicklung der Qualität der Einrichtung

9.1 Entwicklung und Einsatz von Verfahren zur Selbst- und Fremdevaluation

Evaluation ist eine systematische Methode von Datensammlungen, Analysen und Befunden.

Fremdevaluation bedeutet für uns: ein professioneller Blick von außen. Er unterstützt uns bei unserer täglichen Arbeit. Zeigt uns Fördermaßnahmen, die wir anwenden können, um den Bildungsauftrag zu erfüllen. Durch Fragebögen in Elterngesprächen bekommen wir neue Anregungen. Diese werden analysiert und Maßnahmen erstellt.

Bei der Selbstevaluation bringen wir unsere eigenen gemachten Erfahrungen, mit den Anregungen und auch Kritiken zusammen.

Der WEG ist das ZIEL.

 

9.2 Analyse von Prozess-, Struktur- und Ergebnisqualität

Die Qualitätskriterien wie Prozesse-, Struktur- und Ergebnisqualität sowie Haltung und Professionalität werden im Rahmen eines Abstimmungsprozesses, in den alle für die Einrichtung verantwortlichen einbezogen werden, entwickelt. Berücksichtigt werden dabei die Zielvorgaben sowohl des Orientierungsplans als auch trägerspezifische Leitbilder und Qualitätssysteme.

Zur Sicherung der Umsetzung und der nachhaltigen Prozessentwicklung pädagogischer und struktureller Qualität sind bedarfsgerechte Begleitsysteme, wie Fachberatung und Fortbildung für pädagogische Fachkräfte und Träger erforderlich. [1]

Systematisches reflektieren und bewerten der beruflichen Praxis, als auch das Überprüfen der Qualität der Arbeit werden regelmäßig in Teamsitzungen durchgeführt. Dabei werden Vereinbarungen getroffen, neue Methoden entwickelt, sowie neue Arbeitsabläufe besprochen.

Gesetzliche Grundlagen bilden das SGB VIII- Kinder- und Jugendhilfe, das Kindertagesbetreuungsgesetz (KiTaG) von Baden- Württemberg mit den entsprechenden Ausführungsbestimmungen, das Tagesbetreuungsausbaugesetz (TaG) und das Kinderförderungsgesetz (KiföG) die Dienstordnung der Diözesen Rottenburg/Stuttgart.

10. Schlusswort

Durch unsere Konzeption (November 2025) erhalten Sie einen Einblick in unsere derzeitige Arbeit und können diese transparent betrachten.

Wir sind auf dem Weg, mit den Eltern und den uns anvertrauten Kindern, unsere Bildungs- und Erziehungspartnerschaft zu leben und präventiv zum gesunden Heranwachsen der Kinder beizutragen.

[1] Orientierungsplan, Ministerium für Kultus, Jugend und Sport, Herder Verlag (2014)